Was ist die Systembeteiligung?
Für bestimmte Verpackungen, die in Deutschland bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, muss die Sammlung, Sortierung und Verwertung über ein duales System finanziert werden. Das wird als Systembeteiligung bezeichnet.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen LUCID-Registrierung und Systembeteiligung. Wer in Deutschland gewerbsmäßig verpackte Waren vertreibt, kann zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID verpflichtet sein. Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen kommen zusätzlich die Beteiligung an einem dualen System und die entsprechenden Mengenmeldungen hinzu.
Wer übernimmt die Systembeteiligung unserer Versandverpackungen?
Für die von EasyMerchandising eingesetzten Versandverpackungen übernehmen wir die Systembeteiligung, soweit die Herstellerverantwortung bei uns liegt.
Das betrifft insbesondere Versandverpackungen, die bei uns aus verschiedenen Bestandteilen wie Karton, Klebeband, Versandetikett, Füllmaterial oder Seidenpapier zur vollständigen Versandverpackung zusammengestellt werden.
Bei bereits vollständig hergestellten Versandverpackungen kann die Herstellerverantwortung bereits bei unserem Verpackungshersteller oder Lieferanten liegen.
Für dich bedeutet das: Die von uns eingesetzten Versandverpackungen musst du nicht zusätzlich selbst an einem dualen System beteiligen.
Die dafür anfallenden Kosten sind bereits in unseren Versandpreisen enthalten.
LUCID-Registrierung
Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist von der Systembeteiligung zu unterscheiden.
Wenn du in Deutschland gewerbsmäßig verpackte Waren vertreibst, kann für dein Unternehmen weiterhin eine eigene Registrierung im Verpackungsregister LUCID erforderlich sein – auch wenn die Systembeteiligung unserer Versandverpackungen bereits durch uns beziehungsweise den verantwortlichen Verpackungshersteller erfolgt.
Die Registrierung bei LUCID ist kostenlos.
Eigene oder zusätzliche Verpackungen
Wenn du neben unseren Versandverpackungen weitere Verpackungen verwendest oder in Verkehr bringst, kann dafür eine eigene Systembeteiligung erforderlich sein.
Das kann zum Beispiel eigene Produkt- oder Verkaufsverpackungen, selbst versendete Waren oder bereits verpackte Fremdware betreffen.
Für diese Verpackungen solltest du separat prüfen, wer als Hersteller gilt und welche Registrierungs-, Beteiligungs- und Meldepflichten bestehen.
Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands
Unternehmen ohne Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die verpackte Waren direkt an Endabnehmer in Deutschland vertreiben, müssen ab dem 12. August 2026 einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland benennen.
Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID erfolgt weiterhin durch das ausländische Unternehmen selbst. Der Bevollmächtigte übernimmt anschließend die ihm gesetzlich übertragenen verpackungsrechtlichen Pflichten.
Die Systembeteiligung der von EasyMerchandising eingesetzten Versandverpackungen bleibt hiervon unberührt.