Wenn du Bestellungen in andere europäische Länder versendest, können dort zusätzliche Verpackungs- und Registrierungspflichten gelten.
Eine Registrierung im deutschen Verpackungsregister LUCID und die Beteiligung an einem deutschen dualen System gelten nicht automatisch für andere Länder. Viele Staaten verfügen über eigene Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung – kurz EPR.
In diesem Beitrag erklären wir dir, was EPR bedeutet, welche Pflichten beim grenzüberschreitenden Versand entstehen können und welche Verpackungsdaten EasyMerchandising für dich bereitstellt.
Was bedeutet EPR?
EPR steht für Extended Producer Responsibility, auf Deutsch erweiterte Herstellerverantwortung.
Dahinter steht das Prinzip, dass Unternehmen, die Produkte oder Verpackungen in einem Land in Verkehr bringen, auch finanziell und organisatorisch an deren Sammlung, Sortierung und Verwertung beteiligt werden.
In Deutschland wird diese Verantwortung für Verpackungen insbesondere über die Registrierung im Verpackungsregister LUCID und die Beteiligung an einem dualen System umgesetzt.
Andere europäische Länder haben jedoch eigene EPR-Systeme. Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich je nach Zielland.
Warum reicht eine deutsche Registrierung nicht aus?
Verpackungs- und EPR-Pflichten gelten grundsätzlich national.
Das bedeutet: Eine deutsche LUCID-Registrierung oder ein deutscher Systembeteiligungsvertrag deckt Lieferungen in andere Länder nicht automatisch ab.
Wenn du Bestellungen beispielsweise nach Österreich, Frankreich oder in ein anderes europäisches Land versendest, musst du prüfen, welche Anforderungen dort gelten.
Je nach Land können unter anderem erforderlich sein:
- eine Registrierung bei einer nationalen Behörde oder Meldestelle,
- die Beteiligung an einem zugelassenen Sammel- und Verwertungssystem,
- die regelmäßige Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen,
- die Zahlung von Lizenz- oder Umweltentgelten,
- eine landesspezifische EPR- oder Registrierungsnummer,
- besondere Kennzeichnungen,
- oder die Bestellung einer bevollmächtigten Person im Zielland.
Wer ist für die EPR-Pflichten verantwortlich?
Verantwortlich ist grundsätzlich das Unternehmen, das die Produkte oder Verpackungen im jeweiligen Land in Verkehr bringt.
Das kann auch dann dein Unternehmen sein, wenn EasyMerchandising die Bestellungen in deinem Auftrag produziert, verpackt und direkt an deine Kundinnen und Kunden versendet.
Die Beauftragung eines Produktions- oder Fulfillmentdienstleisters ersetzt daher nicht automatisch deine eigenen Registrierungs-, Beteiligungs- und Meldepflichten im jeweiligen Zielland.
Entscheidend ist immer, unter welchem Namen oder welcher Marke die Produkte verkauft werden und wer rechtlich für den Vertrieb verantwortlich ist.
Welche Anforderungen können im Zielland gelten?
Die Anforderungen unterscheiden sich von Land zu Land.
Vor dem Versand solltest du insbesondere prüfen:
- Ist eine eigene Registrierung erforderlich?
- Musst du dich an einem nationalen Sammel- und Verwertungssystem beteiligen?
- Benötigst du eine EPR- oder Registrierungsnummer?
- Ist eine bevollmächtigte Person im Zielland vorgeschrieben?
- Welche Verpackungsmengen müssen gemeldet werden?
- In welchen Abständen müssen Meldungen erfolgen?
- Gibt es Mindestmengen oder vereinfachte Meldeverfahren?
- Welche Lizenz- oder Umweltentgelte fallen an?
- Gibt es zusätzliche Kennzeichnungs- oder Informationspflichten?
Auch Marktplätze können entsprechende Nachweise verlangen. Fehlen erforderliche Registrierungs- oder EPR-Nummern, können Verkaufsangebote eingeschränkt oder gesperrt werden.
Beispiel: Österreich
Wenn du verpackte Waren im Fernabsatz direkt an private Verbraucherinnen und Verbraucher in Österreich lieferst, gelten die österreichischen Verpackungsvorschriften.
Neben der Teilnahme an einem österreichischen Sammel- und Verwertungssystem kann beim grenzüberschreitenden Versand insbesondere die Bestellung einer bevollmächtigten Person mit Sitz in Österreich erforderlich sein.
Diese übernimmt die verpackungsrechtlichen Verpflichtungen und wird im zuständigen Register geführt.
Du solltest die notwendigen Schritte deshalb vor dem ersten Versand nach Österreich klären und abschließen.
Beispiel: Frankreich
Frankreich verfügt über eigene Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung.
Wenn du beispielsweise Textilien, Tassen, Kissen, Fußmatten, Trinkflaschen oder andere Produkte nach Frankreich versendest, können dort eigene Registrierungs-, Beteiligungs-, Melde- und Kennzeichnungspflichten entstehen.
Je nach konkreter Tätigkeit können insbesondere erforderlich sein:
- die Beteiligung an einer zugelassenen Umweltorganisation,
- die Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen,
- eine französische EPR-Identifikationsnummer,
- sowie die Einhaltung besonderer Vorgaben zur Verbraucherinformation und Abfalltrennung.
Dabei können nicht nur die Versandverpackungen, sondern auch die jeweiligen Produktkategorien zusätzliche EPR-Pflichten auslösen.
Welche Informationen stellt EasyMerchandising bereit?
Wir erfassen die Versandverpackungen, die wir für deine Bestellungen einsetzen.
In deiner monatlichen Abrechnung findest du dafür einen eigenen Bereich mit der Bezeichnung „Verpackungsübersicht“.
Darin führen wir auf:
- die im jeweiligen Abrechnungszeitraum verwendeten Verpackungsarten,
- die zugehörigen Materialarten,
- die jeweilige Anzahl,
- sowie die daraus resultierenden Verpackungsgewichte.
Diese Angaben kannst du als Datengrundlage für deine Verpackungsmeldungen in den jeweiligen Zielländern verwenden.
Weitere Informationen zu den einzelnen Verpackungsvarianten findest du in den Verpackungsdatenblättern in unserer Cloud.
Welche Aufgaben übernimmt EasyMerchandising nicht?
Die Registrierung bei ausländischen Behörden oder Meldestellen, die Beteiligung an nationalen Systemen und die erforderlichen Mengenmeldungen müssen durch dich oder eine von dir beauftragte Stelle erfolgen.
Wir können diese Pflichten nicht stellvertretend für dich übernehmen.
Dazu gehören insbesondere:
- nationale EPR-Registrierungen,
- der Abschluss von Verträgen mit ausländischen Sammel- und Verwertungssystemen,
- die Bestellung bevollmächtigter Personen,
- die Abgabe nationaler Mengenmeldungen,
- sowie die Zahlung länderspezifischer Gebühren und Entgelte.
Wir stellen dir jedoch die von uns erfassten Verpackungsdaten für deine Meldungen zur Verfügung.
Welche Verpackungen musst du berücksichtigen?
Unsere Verpackungsübersicht umfasst ausschließlich die Verpackungen, die wir für deine Bestellungen einsetzen.
Zusätzlich berücksichtigen musst du gegebenenfalls:
- eigene Produktverpackungen,
- eigene Versandverpackungen,
- Verkaufsverpackungen,
- Beileger,
- bereits verpackte Fremdware,
- sowie Verpackungen anderer Produktions-, Fulfillment- oder Versandunternehmen.
Wenn du Bestellungen über mehrere Dienstleister abwickeln lässt, musst du die Verpackungsmengen aus allen Quellen zusammenführen.
Die nationalen Mengenmeldungen müssen alle Verpackungen umfassen, für die du im jeweiligen Land verantwortlich bist.
EPR kann auch für Produkte gelten
Die erweiterte Herstellerverantwortung beschränkt sich nicht in jedem Land ausschließlich auf Verpackungen.
Je nach Zielland können auch bestimmte Produktgruppen eigenen EPR-Systemen unterliegen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Textilien,
- Elektrogeräte,
- Batterien,
- Möbel,
- Papierprodukte,
- oder weitere gesetzlich definierte Produktkategorien.
Deshalb solltest du nicht nur die Verpackungspflichten prüfen, sondern auch klären, ob die von dir verkauften Produkte selbst unter eine nationale EPR-Regelung fallen.
Was passiert bei fehlender Registrierung?
Ein Versand ohne ordnungsgemäße Registrierung, Beteiligung oder Mengenmeldung kann je nach Land unterschiedliche Folgen haben.
Dazu können gehören:
- Bußgelder,
- Nachforderungen,
- Vertriebsbeschränkungen,
- Verkaufsverbote,
- Sperrungen durch Marktplätze,
- oder die Entfernung einzelner Angebote.
Die geltenden Anforderungen solltest du deshalb immer vor dem ersten Versand in ein neues Zielland prüfen.
Checkliste für den Versand in ein neues Land
Bevor du Bestellungen in ein weiteres Land versendest, solltest du folgende Punkte klären:
- Gelten für Verpackungen nationale EPR-Pflichten?
- Muss dein Unternehmen registriert werden?
- Ist die Beteiligung an einem nationalen System erforderlich?
- Benötigst du eine EPR- oder Registrierungsnummer?
- Muss eine bevollmächtigte Person bestellt werden?
- Welche Verpackungsarten und Materialmengen müssen gemeldet werden?
- Gelten zusätzliche Pflichten für die verkauften Produkte?
- Gibt es besondere Kennzeichnungs- oder Informationsvorgaben?
- Welche Nachweise verlangt der verwendete Marktplatz?
- Welche Fristen und Meldezeiträume gelten?
Das Wichtigste zusammengefasst
EPR-Pflichten gelten national und können sich von Land zu Land deutlich unterscheiden.
Eine deutsche LUCID-Registrierung und ein deutscher Systembeteiligungsvertrag reichen für den Versand in andere europäische Länder grundsätzlich nicht aus.
Vor dem ersten Versand in ein neues Zielland solltest du deshalb prüfen:
- ob eine Registrierung erforderlich ist,
- ob du dich an einem nationalen System beteiligen musst,
- ob eine bevollmächtigte Person vorgeschrieben ist,
- welche Mengen gemeldet werden müssen,
- und ob zusätzliche Pflichten für deine Produkte gelten.
EasyMerchandising stellt dir für die von uns eingesetzten Versandverpackungen die Verpackungsarten, Materialarten, Stückzahlen und Gewichte zur Verfügung.
Registrierungen, Systembeteiligungen und Meldungen im jeweiligen Zielland musst du selbst oder über eine beauftragte Stelle durchführen.